Heimordnung für Berufsschüler

Zeiten :

Öffnungszeiten:
Sonntag:                            18:00 Uhr – 22:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 06:30 Uhr – 22:00 Uhr
Freitag:                               06:30 Uhr – 11:00 Uhr

Anreise:
Sonntag, 18:00 Uhr – 22:00 Uhr
Montag, ab 07:00 Uhr – 10:00 Uhr

Abreise:
Am letzten Blocktag bis 9:30 Uhr

Essenszeiten:
Frühstück:          07:00 Uhr – 07:40 Uhr
Mittagessen:     12:30 Uhr – 13:00 Uhr
Abendessen:     17:30 Uhr – 18:00 Uhr

Studierzeit:
Täglich von         18:00 Uhr – 19:30 Uhr

Nachtruhe:         22:00 Uhr

Bettruhe:            23:30 Uhr

Anmeldung

Schüler, die einen Internatsplatz belegen wollen, müssen sich anmelden. Anmeldeformulare sind auf der Homepage  der im Büro des Internates zu finden.

Anreise

Erfolgt auf selbständigem, eigentverantworlichem Wege. Bei Nichtanreise zeitige Information an das Heimpersonal.

Unterbringung

Bei der Anreise erhält der Schüler einen Schlüsselsatz, bestehend aus Zimmerschlüssel und einem Transponder (Chip) für die Haustür.

Ebenso wird bei Anreise ein Zimmerprotokoll ausgehändigt, welche auszufüllen und bis spätestens am darauffolgenden Tag nach Einchecken beim Personal des Internates abzugeben ist.

Ein Passfoto sollte zu den Aufnahmeunterlagen angefügt sein.

Wenn der Schüler über Nacht nicht im Internat ist (z.B. Wochenende), ist der Schlüssel abzugeben. Bei Wiedereintreffen wird er wieder ausgehändigt. Bei Verlust ist der Schlüssel zu ersetzen – Ersatzkosten sind 300,-€
Der Zimmerschlüssel sperrt die Haupteingangstüre von 14:00 Uhr bis 23:00 Uhr.

Der Schüler bewohnt das zugeteilte Zimmer bis zum Blockende; er kann also seine Sachen bei Wochenendheimfahrten im Zimmer lassen.

Zimmertausch ist nur nach Rücksprache mit dem Aufsichtspersonal möglich.

Internatsfremde Personen dürfen  nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Aufsichtspersonals ins Internat, Anmeldung im Büro beim Heimpersonal. Aufenthalt bis 22:00 Uhr möglich.

Die Zimmerbewohner sind für die Ordnung in ihrem Zimmer verantwortlich. Schäden sind sofort zu melden. Für mutwillig oder fahrlässig verursachte Schäden haften die Zimmerbewohner. Das Aufsichtspersonal führt auch Zimmerkontrollen durch.

Nach Anreise sind die Betten zu beziehen. Auch über die Schutzbezüge der Matratzen muss ein Laken gezogen werden. Sollte Bettwäsche bei Bedarf notwendig sein, kann diese gegen eine Waschgebühr von 3,-€ und Pfand i.H. von 10,-€ (13,-€) im Internat geliehen werden.

Die Heizungen sind beim Verlassen des Zimmers (Schulbesuch, Wochenende) entweder auf Stufe 2 zu stellen oder bei gekipptem Fenster auf Stufe null zu stellen.  >> freitags: auf null stellen und Fenster schließen

Zubereitung und Verzehr von Speisen ist auf den Zimmern nicht erlaubt. Dafür stehen speziell ausgestattete Räumlichkeiten zur Verfügung.

Heizgeräte u.ä. sind auf den Zimmern nicht erlaubt, ebenso das Haarefärben.

Gegenseitiger Besuch der Internatsbewohner auf den Zimmern ist bis 22:00 Uhr erlaubt. Dann werden die Zwischentüren auf den Stockwerken von außen abgesperrt.

Eine Kontrolle durch das Internatspersonal ist jederzeit möglich.

Bei der endgültigen Abreise ist das Zimmer bis 8:00 Uhr zu räumen; das Gepäck kann bis 9:30 Uhr   im Aufenthaltsraum deponiert werden;  die ausgeliehene Bettwäsche ist in den dafür vorgesehenen Container zu bringen; die Schlüssel sind abzugeben,

Wird die Abgabe eines Schlüssels vergessen, so muss er schnellstmöglich auf dem Postwege an das Internat gesandt werden.

Am Abend vor dem Abreisetag wird das Zimmer nochmal gründlich kontrolliert (Zimmerprotokoll). Für eventuell festgestellte Schäden haften beide Zimmerbewohner, wenn der Verursacher nicht eindeutig ermittelt werden kann.

Der Abschluss einer Privathaftpflicht und Schlüsselverlustversicherung  wird empfohlen.

Tagesablauf

Montag bis Freitag gibt es von 7:00 Uhr bis 7:40 Frühstück.
Montag bis Donnerstag gibt es von 12:30 Uhr bis 13:00 Uhr Mittagessen.
Montag bis Donnerstag gibt es von 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr Abendessen.

Wer am Abendessen teilnehmen will, muss sich in eine Liste eintragen. Die Anmeldeliste für das Abendessen liegt im Speisesaal auf.

Die Schüler sind angehalten, zu Beginn der Essenszeiten zu kommen. Der Speisesaal wird nach Ende der Essenszeiten geschlossen. Der Essplatz ist ordentlich zu verlassen (Stühle ordentlich zurückstellen, Essenstablett in den Tablettwagen stellen usw.)

Während den Mahlzeiten gilt Handyverbot.

Am Freitag gibt es statt des Mittagessens ein Lunchpaket. Im Speisesaal liegt eine Liste aus, in der der Schüler aus einem Angebot sein individuelles Lunchpaket zusammenstellen kann. Die Liste muss bis spätestens Mittwochmittag ausgefüllt sein. Die Ausgabe des Lunchpaketes  erfolgt am Freitag um 10:00 Uhr .

In der Zeit von 7:45 Uhr bis 15:30 Uhr  findet der Unterricht statt. (die Unterrichtszeiten sind in den verschiedenen Klassen unterschiedlich) Die Zeit nach dem Unterricht bis 22:00 kann der Schüler nach Belieben gestalten.
Ab 22:00 Uhr muss er sich im Internat einfinden.

Ausgangszeiten gelten wie folgt:

Minderjährige SchülerInnen bis 15 Jahre  –  bis 22:00 Uhr
Minderjährige SchülerInnen bis 17 Jahre  –  bis 22:30 Uhr
Volljährige SchülerInnen ab 18 Jahre – bis 23:00 Uhr
Im Internat ist von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr Studierzeit, d.h. in dieser Zeit ist es ruhig im Haus.
Die Freizeiträume werden um 22:00 Uhr geschlossen. Dann herrscht auch Nachtruhe.

Um 23:30 Uhr gilt für alle Bettruhe.

Erkrankung

Die Erkrankung eines Schülers ist unverzüglich des Wohnheimpersonales, des Berufsschule und dem jeweiligen Betrieb mitzuteilen. Bis spätestens 7:30 Uhr sollte die Information erfolgen, ob ein Mittagessen gewünscht ist.

Bei ansteckender oder längerer Erkrankung kann der Schüler nicht im Internat bleiben.

Meldung Minderjähriger Schüler

Minderjährige Schüler sind dazu verpflichtet, sich zwischen 21:00 Uhr und 22:00 Uhr unaufgefordert beim jeweiligen Betreuer zu melden und auf einer Anwesenheitsliste zu unterschreiben.  Außerdem müssen sich Minderjährige Schüler mündlich beim jeweiligen Betreuer abmelden, wenn sie tagsüber das Internat verlassen.

Abmeldung

Grundsätzlich bedarf es einen triftigen Grund um während des Schulblocks auswärts vom Internat zu schlafen. Dies ist nur durch ein genehmigtes Formular durch das Internat möglich.  Ansonsten gilt eine Anwesenheitspflicht (ab 22:00 Uhr) für Minderjährige laut Ausgangszeitenregelung (s.o.)

Brandschutz

Im Eingangsbereich hängt eine Anwesenheitstafel die dem Brandschutz dient. JEDER Schüler ist dazu verpflichtet, die ihm zugeordnete Karte auf Abwesend oder Anwesend zu „stecken“, immer wenn er das Internat betritt oder verlässt

Ordnung

Alle Räumlichkeiten sind nach Benutzung wieder ordentlich aufzuräumen, Spiele sind vor der Rückgabe auf Vollständigkeit zu prüfen, Billardzubehör, Tischtenniszubehör, Kickerbälle, Dartpfeile und dergleichen sind wieder zurückzubringen, Geschirr ist nach Gebrauch abzuwaschen und aufzuräumen.

Alle Gegenstände bleiben in den entsprechenden Räumen.

Es wird darum gebeten, bei Nutzung der Sofas in den TV-Räumen oder im Lobbybereich die Schuhe auszuziehen. Pantoletten/Hausschuhe o.ä. wären wünschenswert. Barfuss oder mit Socken durch das Haus laufen, ist nicht erlaubt.

Liegengebliebene Fundstücke werden 1 Schuljahr aufbewahrt.

Rauchen, Alkohol, gefährliche Gegenstände

Alkoholische Getränke dürfen nur nach Rücksprache mit dem Erzieher eingekauft und getrunken werden. Gelagert und gekennzeichnet werden sie durch den diensthabenden Erzieher. Jeder vom Personal nicht gekennzeichnete Alkohol führt zu einem Verweis!

Ausgabe erfolgt ebenfalls von den Betreuern vor Ort. Konsumiert werden darf Alkohol nur im „Stüberl“ des Wohnheimes.

Rauchen ist nach den Bestimmungen des Gesundheitsschutzgesetzes auf Internatsgelände nur auf den dafür zugewiesenen Bereichen für Volljährige erlaubt. Minderjährige SchülerInnen ab 16 J. nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten.

Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen wie Waffen oder ähnlichen Dingen  sowie der Umgang mit offenem  Feuer ist verboten.

WLAN Nutzung

Jeder Schüler erhält auf Anfrage individuelle Zugangsdaten zum WLAN. Die Nutzung illegaler, gewaltverherrlichender, pornographischer, rassistischer  Seiten ist nicht gestattet.

Der WLAN Zugang steht den Schülern zu bestimmten Zeiten zur Verfügung. Es ist im Schülerwohnheim NICHT gestattet, eigene WLAN Systeme mitzubringen und zu nutzen! Ebenso ist es nicht gestattet, eigene Spielekonsolen usw. mitzubringen. Laptop´s und ähnliches sind beim Personal anzumelden.

Freizeitangebot

Für die Freizeit gibt es im Haus diverse Sportgeräte wie Billard, Tisch-Fußball,  Fernsehräume mit Beamer, Wii, Playstation u.ä., Brett- Würfel- und Kartenspiele. In unmittelbarer Nähe gibt es ein Fitnesscenter, ein Hallenbad, eine Kegelbahn, im Sommer eine Minigolfanlage und ca. 2 km entfernt ein Freibad. Auch die Nutzung der Sportanlage der Realschule bzw. des Gymnasiums ist mit Einschränkungen möglich.

In der Teeküche des Hauses kann sie nach Absprache mit den Betreuern Essen zubereitet und/oder dort gelagert werden. Das Geschirr und die Küche sind nach Nutzung wieder zu reinigen.

Essensbestellungen sollten nur im Stüberl oder nach Absprache im Speisesaal eingenommen werden.

Verhalten

Der Schüler hat respekt- und rücksichtsvoll mit seinen Mitschülern, mit dem Personal sowie mit allen anderen Kontaktpersonen umzugehen. Er hat sich auch in der Öffentlichkeit so zu verhalten, dass er den Ruf des Internats nicht schädigt.

Er hat auch darauf zu achten, dass er keine Schäden am Inventar und am Gebäude verursacht. Mutwillige Beschädigungen werden auf Kosten des Verursachers durch Fachkräfte beseitigt. Beschädigtes Inventar wird ggf. zu Lasten des Schülers neu angeschafft.

Der Schüler hat auf Ordnung und Sauberkeit zu achten und den Weisungen des Personals nachzukommen.

Konsequenzen bei Fehlverhalten/Verstößen

Je nach Schwere des Vergehens wird

  1. Verstoß: ein Gesprächsprotokoll, welches in der Regel mit Dienste für die Allgemeinheit einhergehen (diese werden vom Pädagogischen Team festgelegt) und mündliche Abmahnung
  2. Verstoß: Interner Verweis UND/ODER Dienst in und ums Haus, die der dem Allgemeinwohl dienen.
  3. Verstoß: ein Verweis an den Schüler mit Verteiler an die Schulleitung, an die Erziehungsberechtigten und Ausbildungsbetrieb erteilt  (auch bei Volljährigen). Der Verweis ist von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und der Internatsleitung vorzulegen UND/ODER Sperre: der Schüler wird für einen bestimmten Zeitraum (z.B. eine Woche oder einen Block) aus dem Internat ausgeschlossen, insbesondere wenn bereits ein Verweis vorausgegangen ist.
  4. Verstoß: der Schüler endgültig aus dem Internat ausgeschlossen (z.B. wenn er andere Schüler verletzt, wenn er randaliert, wenn er Drogen in Umlauf bringt oder wenn bereits eine oder zwei der vorher genannten Sanktionen verhängt wurden).

Die Strafe ist abhängig von der Schwere des Vergehens und vom Gesamtverhalten des  Schülers. Sie liegt in Absprache mit dem Team und unter Berücksichtigung aller Umstände im Ermessen der Internatsleitung.

Im Einzelfall obliegt die Abhandlung der einzelnen Stufen ebenso der Entscheidung des Heimpersonales und der -leitung.