Gesetzlicher Auftrag und Grundlagen
Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung gem. § 45 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Auf Antrag der ARBERLAND Service GmbH vom 07.08.2006 erlässt die Regierung von Niederbayern folgenden
Bescheid
- Der Antragsteller wird für das Wohnheim der ARBERLAND Akademie, Elly- Heuss Str. 1, 94209 Regen, die Erlaubnis gem. § 45 SGB VIII zum 21.11.2006 erteilt.
- Die Entscheidung ergeht unter folgenden Auflagen und Hinweisen:
- Die Einrichtung ist entsprechend dem Antrag als BlockschülerInnenwohnheim zu führen.
- In der Einrichtung darf folgender Personenkreis aufgenommen werden: Auszubildende des Berufsfeldes „Kaufmann/frau für Dialogmarketing“, „Servicefachkraft im Dialogmarketing“ sowie „BGJ Schüler des Berufsfeldes Bau/ Holz“.
- Für die aufgenommenen Auszubildenden muss eine Personalakte/ Karteikarte angelegt werden.
- Die Zusammenarbeit mit den Schulen, Ausbildungsstätten, Eltern und ggf. anderen Fachstellen sind wesentliche Leistungsbestandteile.
- Es besteht eine Meldepflicht gem. § 47 SGB VIII
- Der erforderliche Fachpersonaleinsatz muss gewährleistet sein.
- Die räumlich festgelegten Funktionen sind entsprechend den mit der Regierung von Niederbayern abgesprochenen und vorliegenden Bauplänen zu nutzen; sie sind Bestandteil dieses Bescheides.
- Der Betrieb der Einrichtung muss wirtschaftlich so gesichert sein, dass das Wohl der aufzunehmenden Auszubildenden gewährleistet ist.
- Die Einrichtung unterliegt der örtlichen Prüfung (Heimaufsicht) gem. § 46 SGB VIII.
- Besondere Vorkommnisse (Todesfall, strafrechtliche Handlungen) sind der Regierung umgehend zu melden.
- Die Regierung behält sich den Widerruf oder die Rücknahme der Erlaubnis sowie weitere Auflagen für den Fall vor, dass eine Gefährdung des Wohles der in der Einrichtung aufzunehmenden Auszubildenden eintreten sollte.